Urlaubspflege (Verhinderungspflege) oder Kurzzeitpflege

Urlaubspflege und Kurzzeitpflege sind zwei unabhängige Leistungeen der Pflegeversicherung.

In der Urlaubspflege sorgen wir für die zu pflegende Person, wenn Ihre pflegenden Angehörigen verreisen oder durch Krankheit ausfallen. Sie schafft den notwendigen Freiraum für pflegende Angehörige, um für sich selbst Kraft zu sammeln und persönliche Bedürfnisse zu befriedigen. Wir sorgen für eine kompetente Betreuung  und Pflege, so dass nicht auf die gewohnte Versorgung verzichtet werden muss. Wir bieten Unterstützung in allen Bereichen, um individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse einzugehen.

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Menschen, die in der Regel vier Wochen im Jahr nicht überschreitet. Die Kurzzeitpflege kann nach Pflegeeinstufung sofort in Anspruch genommen werden.

Die Kosten der Pflege werden für 28 Tage bis zu einer Höhe von 1.550 € von der Pflegekasse, im Rahmen der sogenannten Ersatzpflege nach § 39 SGB XI,  übernommen. Voraussetzung für die Urlaubspflege  ist, der Pflegebedürftige hat eine Pflegestufe und wurde mindestens 6 Monate von den Angehörigen gepflegt. Dabei entstehen für Sie keine Kosten und Ihre Angehörigen können dadurch unbesorgt die freie Zeit außerhalb der eigenen vier Wände genießen! Die Urlaubs- und Kurzzeitpflege wird jedes Jahr von den Pflegekassen geleistet.
 urlaubspflegeWenn die Angehörigen auch mal eine Pause machen möchten: Urlaubspflege